Liebe Großkoalitionäre,
im Koalitionsvertrag 2013 habt Ihr Gesetzesformulierungen versprochen, die jeder Bürger versteht. „Gesetze müssen einfach, verständlich und zielgenau ausgestaltet werden“, hieß es damals hochambitioniert.
So ganz hat das aber nicht geklappt. Oder was soll ich unter der „Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung“ (kurz: UStSchlFestV) verstehen? Und worum geht es in der „Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung“ (EStSchlEV)?
Doch nicht nur die Gesetzestitel sind bisweilen eine Zumutung. Besonders schwer getan habe ich mich in der abgelaufenen Legislaturperiode mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“, das gelungene Formulierungen wie diese enthält:
„Hat die Rechtshandlung dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht, welche dieser in der Art und zu der Zeit beanspruchen konnte, tritt an die Stelle der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nach Absatz 1 Satz 2 die eingetretene.“
Sorry, aber so kann das nicht weitergehen. Mein Vorschlag deshalb: Die Empfehlungen des „Redaktionsstabs Rechtssprache“ im Bundesjustizministerium, der Gesetzestexte unter sprachlichen Gesichtspunkten prüft, sollten künftig verbindlichen Charakter haben.
Und wenn die Ministerial-Juristen meinen, verständlicher könne man einen Paragrafen nicht formulieren? Dann am besten komplett streichen.
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