Metaphern sind unter Rechtswissenschaftlern umstritten, oder sagen wir lieber: ein Zankapfel. Denn zahlreiche Vertreter ihrer Zunft pochen auf das „Rationalitätsideal der ‚idea clara et distincta‘“: Der juristische Diskurs, heißt es, müsse sich klar abgrenzen von der „irrational-metaphorischen Vieldeutigkeit der Alltagssprache, der Rhetorik und der Poetik“.
Sicher, Gesetze sind kein optimaler Platz für abgehobene Metaphorik. Aber das sollte niemanden zu dem Rückschluss verleiten, dass sämtliche Texte über juristische Themen frei von Metaphern sein müssen.
Denn wer sie richtig einsetzt, macht Texte lebendiger und erleichtert das Verständnis: Bildhafte Umschreibungen aktivieren die rechte Gehirnhälfte und wecken lebhafte Assoziationen.
Hauchen Sie Ihren Texten Leben ein
Gerade bei den meist abstrakten juristischen Themen sind sie deshalb ein wertvolles Instrument, um Texten, Achtung, „Leben einzuhauchen“.
Für Juristen gilt jedoch in besonderem Maße, was auch wir Journalisten öfter beherzigen sollten: Ein Bild muss die Situation möglichst treffend umschreiben; schiefe und übertriebene Metaphern stören den Lesefluss und wirken bisweilen sogar unseriös. Erfolge sollten deshalb keine „Erdrutschsiege“, Kritik kein „Shitstorm“, ein Druckmittel kein „Würgegriff“ und ein Kostenanstieg keine „Explosion“ sein.
Aber auch Juristen dürfen in ihren Texten Mieten „deckeln“, Gesetze „auf Eis legen“ und sogar das Recht „mit Füßen treten“ lassen. Denn dadurch verhindern sie, dass langweilige „Bleiwüsten“ entstehen.